19.03.2024 | 09:57

Hygieneregeln

Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV mit weiteren Informationen

Wo können sich Spieler und Erziehungsberechtigte sowie die Verantwortlichen bzgl. der Trainingsmaßnahmen des BTTV, seiner Untergliederungen und seiner Mitgliedsvereine noch informieren?

Der BTTV wird die „Hygiene- und Verhaltensregeln für Trainingsmaßnahmen“ und die für Verantwortliche nach Bedarf aktualisieren und als Newsmeldung auf seiner Homepage https://www.bttv.de (Rubrik Corona) kommunizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, sich konkret über weitere Kanäle über die jeweils aktuelle Situation zu informieren:

  1. zu allgemeinen Hygienestandards auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.bzga.de
  2. zu gesetzlichen oder behördliche Auflagen u.a. im Bayerischen Ministerialblatt https://www.verkuendung-bayern.de/ministerialblatt/uebersicht-baymbl
  3. zu den aktuellen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, u.a. „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV)“ oder „Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport“ über die Links der Newsmeldungen des BTTV https://www.bttv.de (Rubrik Corona)
  4. zu allgemeinen Verhaltenshinweisen bei einer Pandemie u.a. durch FAQs beim Katastrophenschutz Bayern https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
  5. zu sportartspezifischen Hinweisen und weiteren Informationsmaterialien zur Coronakrise (z.B. Flyer und Informationsmaterial zum Aushängen) auf den Seiten des Deutschen Tischtennis-Bundes https://www.tischtennis.de/corona und zusätzlich ein interessanter Leitfaden zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs https://www.tischtennis.de/news/anleitung-schritt-fuer-schritt-zurueck-in-die- halle.html
  6. zu sportartübergreifenden Themen in der Corona-Krise auf den Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes https://www.dosb.de/medien- service/coronavirus sowie des Bayerischen Landes-Sportverbandes https://www.blsv.de

Coronabedingt angepasste Rahmenbedingungen für 

TT-Wettkämpfe

Wir bitte um Verständnis und Beachtung mit Augenmaß!

Stand 10. Mai 2021 gültig ab 10. Mai 2021


Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte bei Wettkämpfen (Mannschaftkämpfe, Turniere, mini-Meisterschaften) des BTTV, seiner Untergliederungen und seiner Mitgliedsvereine beachten?
1. Grundlagen allgemein Grundlage für alle sportlichen Maßnahmen sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Hygiene- und Schutzmaßnahmen des BTTV. Diese können/müssen auf die lokalen Verhältnisse angepasst und spezifiziert werden und haben Vorrang vor allen sportspezifischen Regelungen wie WO, DfB, .... Bei den Hygienemaßnahmen gilt die jeweils restriktivste Vorgabe aus Schutzkonzepten des Freistaats Bayern, des BTTV und von lokalen Behörden.
2. Grundlagen Wettkampf Grundlagen für TT-Wettkämpfe bilden die Internationalen TT-Regeln sowie die Wettspielordnung des BTTV bzw. die in den betreffenden Durchführungsbestimmungen genannten Vorgaben für Turniere.
3. Ausnahmen Grundlagen Wettkampf Gemäß Abschnitt M der WO des BTTV kann das Präsidium als Entscheidungsgremium (s. WO A 1) Abweichungen genehmigen, sollte durch behördliche Anordnungen (Vorgaben staatlichen Rechts) eine Durchführung von Wettkämpfen gemäß den Vorgaben der Bestimmungen nicht möglich sein.
Das Präsidium des BTTV hat die folgenden Aussagen und Abweichungen auf seiner Sitzung am 7. September 2020 beschlossen; sie gelten für den gesamten Bereich des BTTV und – falls kein konkretes Datum genannt ist – zunächst unbefristet. Durch veränderte Rahmenbedingungen ist eine Anpassung jederzeit möglich und ggf. nötig.
3a. Spielbetrieb allgemein; Teilnahme Die Spielzeit 2021/2022 wird gemäß Rahmenterminplan mit einer Vor- und Rückrunde sowie Auf- und Abstiegsregelungen begonnen. Dies betrifft sämtliche Spielklassen im Bereich des BTTV.
Das Entscheidungsgremium hat zudem den Vorstand Sport, den Vorstand Jugend und den jeweiligen Bezirk ermächtigt, den Individualspielbetrieb betreffend Abweichungen von Durchführungsbestimmungen bzw. Ausschreibungen in ihrer Zuständigkeit anzuordnen, wenn diese Abweichungen im Einklang mit dem Schutzkonzept und den angepassten Rahmenbedingungen des BTTV stehen.
Jeder Spieler/jede Spielerin nimmt eigenverantwortlich an TT-Wettkämpfen teil.
3b. Doppel In Mannschaftskämpfen wird kein Doppel gespielt!
Bei Mannschaftskämpfen (Punkt- und Pokalspielbetrieb) tritt WO M 6 in Kraft, wonach durch das Aussetzen von Doppeln sämtliche Einzelspiele gespielt werden müssen (Durchspielen!). Die Wertung gemäß WO E 2.6 bleibt unberührt. Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal- oder Mannschaftsmeisterschaften) erfolgt durch Anwendung von WO E 2.6 unter Umständen durch Auszählen von Sätzen und ggf. Bällen.
Bei allen Individual-Veranstaltungen des BTTV und seiner Bezirke werden keine Doppelkonkurrenzen ausgeschrieben und gespielt.
3c. Verlegungen Steht eine Austragungsstätte wegen behördlicher Anordnungen zu einem angesetzten Spieltermin nicht zur Verfügung, ist der Heimverein verpflichtet, dies dem Spielleiter – mit entsprechendem Nachweis der zuständigen Behörde – anzuzeigen. Es handelt sich dann um eine Spielabsetzung gemäß WO G 6.1; ein alternativer Termin bzw. eine alternative Austragungsstätte ist festzulegen. Ist/sind ein/mehrere Spieler an COVID-19 erkrankt oder befindet er sich/befinden sie sich in Quarantäne, so ist dies kein Grund für eine Spielabsetzung. Der Verein kann aber gemäß den Bestimmungen von WO G 6.2 eine Spielverlegung beantragen, wobei die Spielleiter im BTTV angehalten sind, Anträge auf Spielverlegungen großzügig zu behandeln.
3d. Durchführung von Mannschaftskämpfen Die Vorgabe in WO I 5.8 wird dahingehend geändert, dass der Heimverein auch ohne Zustimmung des Gastvereins bzw. die Genehmigung des Spielleiters die Tischzahl erhöhen kann. Die Vorgabe in WO I 3.2.1 wird dahingehend geändert, dass die Verpflichtung für einen Zählrichter pro Spiel und der Einsatz eines Zählgerätes gemäß WO I 1.2 nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist. Die Vorgabe in den ITTR A 13.7 nach einem verpflichtenden Seitenwechsel nach jedem gespielten Satz wird dahingehend geändert, dass bei Einvernehmen beider Spieler auf einen Seitenwechsel verzichtet werden kann.
Die Vorgaben in WO I 5.5 zur Begrüßung werden außer Kraft gesetzt.
3e. Wertungen Minderantreten Rückzug Bei Antreten in verminderter Mannschaftsstärke oder bei Nichtantreten werden bis zum 31.12.2020 entgegen WO I 5.9 bzw. 5.12 in allen Wettbewerben keine Ordnungsgebühren erhoben.
Der Verbandsausschuss hat bereits am 9. Mai beschlossen, dass bei Rückzügen von Mannschaften bis zum 31.12.2020 – betreffend den gesamten Spielbetrieb auf Bezirksebene und den Seniorenspielbetrieb auf allen Ebenen – entgegen WO G 7.1 keine Ordnungsgebühren erhoben werden.
Die sportliche Wertung bei Antreten in verminderter Mannschaftsstärke, Nichtantreten und Rückzug und die weiteren Konsequenzen bleiben gemäß WO zunächst unberührt.
Die Vorgabe gemäß WO G 7.2.1, nach der eine Mannschaft nach dreimaligem Nichtantreten automatisch gestrichen wird, wird bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Die Vorgabe gemäß WO G 7.4.2, nach der eine zurückgezogene Mannschaft in der Folgespielzeit nicht in die bisherige Spielklasse zurückkehren darf, wird für Rückzüge bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
4. Hausrecht Um die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sicherzustellen, kann/muss der Heimverein bzw. der Turnierdurchführer von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Er darf hierzu Personen mit entsprechenden Krankheitssymptomen oder solchen, die sich nicht an die Vorgaben halten, den Zutritt zur Austragungsstätte verweigern. Das Hausrecht darf allerdings nicht für einen sportlichen Vorteil missbraucht werden.
Stellt eine Gastmannschaft fest, dass ein Heimverein sich nicht an die Hygienemaßnahmen hält, so ist Protest gemäß WO A 19.1 einzulegen und ggf. der Mannschaftskampf abzubrechen/nicht auszutragen.
5. Anfahrt zu Wettkämpfen Bei der Fahrt zu Mannschaftskämpfen oder Turnieren können Fahrgemeinschaften gebildet werden. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstands (des Fahrers) mitfahren, wird dringend das Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung empfohlen.
6. Information über lokale Vorgaben Der Heimverein/Turnierdurchführer ist nicht verpflichtet, Gäste über die lokalen Vorgaben zu unterrichten. Der BTTV empfiehlt jedoch eine Kommunikation zwischen Heim- und Gastverein; bei Rückfragen ist der Heimverein bzw. Turnierdurchführer zur Bekanntgabe der lokalen Vorgaben verpflichtet.
Der BTTV regt an, dass jeder Heimverein seine individuellen Schutzkonzepte in eigener Verantwortung auf einer/seiner Homepage veröffentlicht und zusätzlich im Feld „Homepage“ des entsprechenden Spiellokals in den Stammdaten des Vereins (im click-TT-Vereinszugang) darauf verlinkt.
7. Haftung Für die Durchführung von Wettkämpfen gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für den Trainingsbetrieb. Unter Einhaltung aller Vorgaben gibt es kein erhöhtes Haftungsrisiko für Heimverein, Hygienebeauftragten bzw. Turnierdurchführer.
Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Vorgaben!
8. Dokumentation Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, wird die Anwesenheit aller Personen in der Austragungsstätte mit Namen und sicherer Erreichbarkeit (E-Mail bzw. Anschrift oder Telefonnummer) sowie Aufenthaltszeitraum dokumentiert. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Die Dokumentation ist für 30 Tage aufzubewahren. Eine Übermittlung ist auf Anforderung nur an die zuständigen Gesundheitsbehörden zulässig. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage des BTTV www.bttv.de/service/downloads/corona zur Verfügung.
Der Gastverein kann dieses Formular auch schon teilweise vorausgefüllt zum Auswärtsspiel bzw. zum Turnier mitbringen.

Maßnahmen für den Wettkampf

Wir bitte um Verständnis und Beachtung mit Augenmaß!

  1. An- und Abfahrt Bei der An- und Abfahrt gelten die Vorgaben der für die Örtlichkeit zuständigen staatlichen Stelle.
  2. Sportorganisation Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl (ggf. bezogen auf eine bestimmte Fläche und/oder bezogen auf eine bestimmte Veranstaltung). Die Zahl der anwesenden Personen ist möglichst zu minimieren. Ist die Kapazität begrenzt, wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spieler*innen, Organisator*in, Schiedsrichter*innen, Helfer*innen, Betreuer*innen, Medienvertreter*innen, Zuschauer*innen). Personen, für die das Abstandsgebot gilt, halten einen Abstand von 1,5 Metern. Dies gilt beispielsweise auch für Nebenräume und Tribünen und pausierende Spieler auf der Mannschaftsbank, so dass wir statt Mannschaftsbänken die Nutzung von Stühlen empfehlen. Notwendige Abstände sind angemessen zu kennzeichnen. Ein- und Ausgang sowie die wesentlichen Wegebeziehungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Sofern räumlich umsetzbar, wird dabei nach dem Einbahnstraßenprinzip verfahren, um gegenfließende Begegnungen zu vermeiden und den Abstand jederzeit zu wahren. Auf die Verwendung zusätzlicher Materialien, die nicht zwingend für den Wettkampf i. e. S. erforderlich sind, wie bspw. Zählgeräte und Handtuchboxen ist möglichst zu verzichten. Sofern diese eingesetzt werden, soll das einzelne Gerät jeweils nur von einer einzigen Person genutzt werden. Ist dies nicht möglich, sind die Geräte bei jedem Wechsel des Nutzers zu reinigen. Beim Einsatz eines Mikrofons erhält dieses eine Schutzhülle (bspw. einen Gefrierbeutel oder eine kleine Plastiktüte), die bei jedem Wechsel eines Nutzers ausgetauscht wird.
  3. Zugang zur Halle Der Zutritt ist zu kontrollieren.
  4. Wettkampftische Innerhalb der behördlichen Vorgaben gelten im Regelfall auf Landesebene 5 x 10 Meter und auf Bundesebene 6 x 12 Meter pro Tisch als Richtmaß.
  5. Speisen und Getränke Angebot und Verkauf von Getränken und Speisen erfordern eine Genehmigung der zuständigen staatlichen Stelle und ggf. die Umsetzung eines zusätzlichen Hygienekonzeptes.
  6. Spielordnungen Parallel zu diesem Schutz- und Handlungskonzept, werden zudem die jeweiligen Spielordnungen auf möglicherweise geänderte Rahmenbedingungen für den Wettkampfbetrieb angepasst (z.B. Spielsystem, Stammspielerstatus, Spielverlegungen) bzw. werden Ablaufpläne für Wettkämpfe erstellt.


Hygiene- und Verhaltensregeln

Wir bitte um Verständnis und Beachtung mit Augenmaß!

Stand 10. Mai 2021 gültig ab 10. Mai 2021


Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte bei Trainingsmaßnahmen des BTTV, seiner Untergliederungen und seiner Mitgliedsvereine beachten?

Mindestabstand Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall sicherzustellen. Dies betrifft auch Zu- und Abgang von der Trainingsstätte und insbesondere den Seitenwechsel.
Hygienevorschriften
Krankheitssymptome
Beachten Sie bitte unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.). Ohne aktive sportliche Teilnahme am Training ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben.
Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme in Trainingsgruppen und das Betreten der Trainingsstätte untersagt
a) Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsweh)
b) Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust
c) Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf 
    eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde
Der Verein kann Personen mit den o.g. Symptomen durch Wahrnehmung seines Hausrechts vom Training ausschließen.
Körperkontakt Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training.
Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer bzw. Übungsleiter und Spieler (keine Fehlerkorrektur) statt.
Mindestabstand 
Tische
Um den Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von 5 x 10 m pro Tisch/Spielpaarung (entspricht der WO-Vorgabe einer Box im Ligenspielbetrieb) empfohlen. In einer Standard-Einfachturnhalle können gemäß dieser Vorgabe bequem 6 Tische gestellt werden. Die Tische sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden.
Desinfektion
Reinigung
Benutzte Materialien (Bälle, Tisch, etc.) müssen nach jeder Trainingseinheit/jeder Trainingsgruppe gereinigt werden. Es wird empfohlen, dass Desinfektionsmittel den Teilnehmern an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Trainingsbetrieb
Räumlichkeiten
Die Trainingsstätte darf nur zu sportlichen Zwecken genutzt werden. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen (Zuschauer). Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nase-Schutz für alle verbindlich vorgeschrieben) und Duschen ist unter Einhaltung des Abstands möglich, wenn sie in individuellen Schutzkonzepten im Einklang mit den staatlichen Hygienekonzepten geregelt ist. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Der Trainingsraum selbst ist regelmäßig zu reinigen/zu desinfizieren und regelmäßig gut zu durchlüften.
Trainingsgruppe Liegt der Inzidenzwert über 100, darf kein Indoor-Training stattfinden!
Ausgenommen von diesem Verbot sind Profisportler und Bundes- sowie Landeskaderspieler mit ihren Trainern.
Liegt der Wert unter 100, ist ein Training nach Maßgabe der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde evtl. mit Auflagen bzgl. Tests möglich.
Verzicht auf Routinen Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
Dokumentation Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können, wird die Anwesenheit aller Teilnehmer einer Trainingsmaßnahme dokumentiert. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten und die Dokumentation für 30 Tage aufzubewahren.
Hygiene-Beauftragter Jede Einrichtung/jeder Verein, die/der Trainingsmaßnahmen durchführt, sollte einen Hygiene-Beauftragten benennen, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht.

Wir bitten, diese Regeln (zusammen mit den weiteren Regeln des Schutzkonzeptes) unbedingt zu beachten, damit alle Personen bestmöglichen Gesundheitsschutz erfahren und die Lockerungsmaßnahmen für unseren Sport nicht zurückgenommen werden müssen.
Jeder Einzelne ist für die Einhaltung verantwortlich! Weitere Entwicklungen bzw. Änderungen dieser Regeln kommuniziert der BTTV jeweils aktuell.

Der Bayerische Tischtennis-Verband, seine Untergliederungen und seine Mitgliedsvereine übernehmen mit dem vorliegenden Schutz- und Handlungskonzept (Hygiene- und Verhaltensregeln für Trainingsmaßnahmen, Wettkämpfe bzw. für Verantwortliche) keine Verantwortung für eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus während des TT-Spielens.

SIMO UGDJK-Sportverband e.V.Bayerischer Landes-SportverbanBayerischer Landes-SportverbanDJK-Sportverband e.V.

Termine

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Kommende Spiele

Herren:
23.03.2024 18:00 Uhr

DJK Erlenbach am Main

DJK Kleinwallstadt III

Ergebnisse

Herren

DJK Wörth

3

DJK Erlenbach am Main

9

Jungen

DJK Erlenbach am Main

3

TTC Schmachtenberg II

7

Jungen

DJK Erlenbach am Main

TTC Schmachtenberg II

Jungen 2

TV Bürgstadt 1885 II

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DJK Erlenbach am Main II

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