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Weitere Lockerungen für den Wettspielbetrieb
Nach der Ankündigung der bayerischen Staatsregierung gelockerte Rahmenbedingungen ab 19. September
Nachdem bereits letzte Woche verkündet worden ist, dass im kontaktlosen Wettspielbetrieb in Bayern wieder Zuschauer zugelassen sind, hat der BTTV sein Schutzkonzept für den Zeitraum ab dem 19. September aktualisiert.
Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen
bis zu 100 Zuschauer wieder den TT-Wettkämpfen/TT-Turnieren beiwohnen (wenn die übrigen Bestimmungen eingehalten werden; ggf. lokale Beschränkungen vorhanden). Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die Zahl auf 200 Zuschauer. Während auf den Zuschauerplätzen bei entsprechendem Abstand keine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist (der BTTV empfiehlt dies aber dringend), muss auf dem Weg zum Zuschauerplatz weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Die Höchstgrenzen gelten nicht für den TT-Profisport und sie können durch lokale Vorgaben evtl. auch nicht ausgeschöpft werden. Deshalb kann Zuschauern und (mehreren) Sorgeberechtigten der Zugang zu einer Austragungsstätte nicht garantiert werden.
Ab kommenden Samstag, dem 19. September, dürfen zudem
gemäß den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV bei entsprechendem Abstand Anwesende in Sporthallen (Training und Wettkampf) auf das Tragen von Masken verzichten, außer lokale Vorgaben verlangen dies weiterhin verpflichtend. Dabei ist zu beachten, dass für zurückzulegende Wege in der Halle, in der Umkleide und beim Zugang zur Halle ein Mund-Nase-Schutz weiterhin vorgeschrieben ist. Aber Personen mit "festem" zugewiesenen Platz (z.B. Betreuer hinter der Box zum Coachen, Turnierleitung am Schreibtisch, wartende Spieler auf der "Reservebank") müssen an diesem Platz keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen (wobei der BTTV dies dringend empfiehlt).
Die geänderten BTTV-Vorgaben sind wie üblich dieser Newsmeldung beigefügt und im Download-Bereich abrufbar.
Darüber hinaus hat die Ankündigung in den angepassten Rahmenbedingungen für TT-Wettkämpfe unter 3e. , "die Vorgabe gemäß WO G 7.4.2 auszusetzen, nämlich, dass eine zurückgezogene Mannschaft in der Folgespielzeit nicht in die bisherige Spielklasse zurückkehren darf" für zahlreiche Nachfragen gesorgt.
Deshalb zur Klarstellung: Eine zurückgezogene Mannschaft wird gemäß WO G 7.4.2 "im Bereich des BTTV ... als Absteiger geführt. Eine sofortige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich (Anm. ein "Weiterspielen nach Rückzug" ist ausgeschlossen, auch in tieferen Ligen)." Nur der Folgesatz wurde für Rückzüge bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
Ergebnis: Zurückgezogene Mannschaften dürfen als Absteiger in der Folgespielzeit durch Setzen der "Aufstiegsbereitschaft" (Seite 2 der Vereinsmeldung in click-TT) bei noch freien Plätzen gemäß Auffüllregelung in WO F 3.4.8 in die bisherige Spielklasse zurückkehren.
BTTV-Präsidium hat in seiner Sitzung am Montagabend 07.09.2020 nach intensiver Diskussion beschlossen
Das BTTV-Präsidium hat in seiner Sitzung am Montagabend (7.9.2020) nach intensiver Diskussion beschlossen, dass zum Saisonstart das Doppelspiel in Individual- und Mannschaftswettkämpfen bayernweit ausgesetzt wird. Zuvor war diese Regelung bereits auf Bundesebene und in mehreren großen Landesverbänden getroffen worden.
Laut bayerischer Staatsregierung ist das Doppelspielen zwar prinzipiell erlaubt, doch einigen Vereinen im Freistaat – das zeigten auch die Rückmeldungen von Online-Sprechstunden in elf Bezirken vor einer Woche – ist das Doppelspiel aufgrund lokaler Auflagen schlichtweg untersagt. „Wir haben uns daher für den kleinsten gemeinsamen Nenner im Freistaat entschieden und der sagt: kein Doppel“, begründet Gunther Czepera, BTTV-Vizepräsident Sport. Die Präsidiums-Entscheidung ist zunächst unbefristet, kann aber bei positivem Pandemie-Verlauf angepasst werden. Gegen das derzeitige Doppel-Spiel sprachen auch weitere Argumente, zum Beispiel die Begrenzung von Aktiven in einer Halle und daher eine Unsicherheit in der Planung von Mannschaftskämpfen. „Dadurch, dass aufgrund von Lüftungsvorgaben der Zeitraum für die Spieldurchführung ohnehin geringer ausfällt, wollen wir allen Vereinen die Möglichkeit geben, ein Mannschaftsspiel ordentlich zu beenden“, erklärt Czepera.
Für BTTV-Präsident Konrad Grillmeyer liegt in dem Verzicht auf Doppel auch eine gewisse Vorsicht zugrunde: „Der BTTV hat die Gesundheit aller immer als oberste Prämisse ausgegeben. In Bayern betreiben viele ältere Spielerinnen und Spieler, die zur Risiko-Gruppe gehören, unseren geliebten Sport. Die Aktiven, denen das Doppel als zu gefährlich erscheint, wollen wir nicht abschrecken. Wir nehmen deren Bedenken sehr ernst.“
Gleichwohl hat das BTTV-Präsidium sich einstimmig für einen regulären Start in die Saison 2020/2021 ausgesprochen, wobei der Blick immer auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die politischen Bestimmungen gerichtet bleibt. Ein hohes Maß an Flexibilität soll gewährleisten, dass die Spiele in Vor- und Rückrunde ausgetragen werden können. Einige Vereine dürfen bis heute noch nicht in die Halle. Sollte eine Hallennutzung aufgrund behördlicher Auflagen verhindert sein, dann wird eine Partie abgesetzt. Generell sollten die Spielleiter flexibel und liberal bei Spielverlegungen handeln. BTTV-Präsident Grillmeyer appelliert an die Vereine, Fachwarte und Aktiven, „sich solidarisch in einer schwierigen Zeit zu verhalten. Wir müssen froh sein, dass wir überhaupt Tischtennis-Wettkämpfe bestreiten können. Von daher hoffe und erwarte ich ein Entgegenkommen bei Verlegungen sowie flexible Lösungen.“
Um seinen Mitgliedsvereinen in der Pandemie entgegenzukommen, hat das BTTV-Präsidium außerdem weitere Abweichungen von der Wettspielordnung und den Internationalen Tischtennis-Regeln festgelegt. Demnach wurde die Bestimmung, dass ein Verein nach dreimaligem Nichtantreten sofort gestrichen wird, ausgesetzt. Ebenso gibt es keine Sanktionierungen in Form von Ordnungsgebühren bei Minder- oder Nichtantreten. Weitere Rahmenbedingungen bei der Spieldurchführung hinsichtlich Begrüßung, Seitenwechsel, Tisch-Anzahl und Zähl-Schiedsrichter wurden ebenfalls den Infektionsschutzmaßnahmen angepasst. Weiterhin beschloss das Präsidium: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Personen, die nicht am Tisch stehen, bleibt in der Halle zunächst bestehen.
Die folgenden Elemente des Schutzkonzeptes und der Rahmenbedingungen sind zusätzlich im Download-Bereich, Rubrik "Corona" mit allen wichtigen Informationen sowie Dokumentenvorlagen zusammengestellt. Alle Newsmeldungen zu diesem Thema sind in der News-Rubrik "Corona" kategorisiert.
Durch die aktuellen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung ist mit einer Aktualisierung zum 19. September zu rechnen.